Ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft wird nicht allein aufgrund der Schwangerschaft selbst ausgesprochen, sondern es gibt spezifische Kriterien und Umstände, die berücksichtigt werden. Ein Beschäftigungsverbot kann in folgenden Fällen erteilt werden:
Das Beschäftigungsverbot wird nicht pauschal nur aufgrund einer Schwangerschaft ausgesprochen, sondern nach einer ärztlichen Untersuchung und Bewertung der individuellen Situation. In vielen Fällen wird der Betriebsarzt konsultiert, da dieser die Arbeitsbedingungen kennt und die Risiken besser beurteilen kann. Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von schwangeren Mitarbeiterinnen einzuhalten.
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