
Viele Patientinnen sind unsicher, wann ein Besuch in der gynäkologischen Praxis sinnvoll ist und wann zunächst andere medizinische Stellen zuständig sind. Die richtige Einordnung hilft, unnötige Wartezeiten zu vermeiden und eine gezielte Behandlung zu ermöglichen.
Wann handelt es sich um einen medizinischen Notfall?
Ein medizinischer Notfall liegt vor, wenn eine akute oder potenziell lebensbedrohliche Situation besteht.
Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an eine Notaufnahme oder wählen Sie den Notruf 112:
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starke oder anhaltende Blutungen
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akute starke Bauchschmerzen mit Kreislaufproblemen
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Ohnmacht oder Kollaps
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Verdacht auf schwere Schwangerschaftskomplikationen
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plötzlich starke Verschlechterung des Allgemeinzustands
Unterbauchschmerzen – häufige Ursache für Unsicherheit
Viele Patientinnen stellen sich mit Unterbauchschmerzen direkt in der gynäkologischen Praxis vor.
Wichtig zu wissen:
Unterbauchschmerzen können sehr unterschiedliche Ursachen haben. In einem großen Teil der Fälle liegen diese Ursachen nicht im gynäkologischen Bereich, sondern z. B.:
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urologisch (z. B. Blasenentzündungen, Harnwegsprobleme)
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internistisch (z. B. Darmbeschwerden, Infekte)
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orthopädisch (z. B. muskuläre Ursachen)
Da wir als gynäkologische Fachpraxis nicht fachübergreifend diagnostizieren, ist in diesen Fällen zunächst der Hausarzt die richtige Anlaufstelle. Dort kann eine erste Abklärung erfolgen.
➡️ Der Hausarzt entscheidet anschließend, ob eine gynäkologische Mitbeurteilung notwendig ist.
Wann ist der Besuch beim Gynäkologen sinnvoll?
Unsere Praxis ist auf die gynäkologische Versorgung spezialisiert. Dazu gehören:
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Vorsorgeuntersuchungen (Check-ups)
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Krebsvorsorge
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Zyklus- und Hormonstörungen
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Verhütungsberatung
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Schwangerschaftsvorsorge (bei unauffälligem Verlauf)
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gezielte gynäkologische Abklärungen nach Überweisung
Überweisung und fachärztliche Behandlung
Eine Vorstellung beim Gynäkologen erfolgt in der Regel:
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nach Einschätzung und Überweisung durch den Hausarzt
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oder im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen
Bei medizinischer Dringlichkeit kann der Hausarzt eine Überweisung mit Diagnose und Dringlichkeitscode ausstellen. Damit erhalten Patientinnen in der Regel innerhalb von ca. 2 Wochen einen Facharzttermin.
Unsere fachliche Zuständigkeit
Unsere gynäkologische Praxis ist auf den Fachbereich der Frauenheilkunde spezialisiert.
Eine umfassende fachübergreifende Diagnostik (z. B. internistisch oder urologisch) ist in unserer Praxis nicht möglich.
➡️ Bitte wenden Sie sich daher zunächst an Ihren Hausarzt.
➡️ Dieser entscheidet, ob eine gynäkologische Mitbeurteilung erforderlich ist und stellt gegebenenfalls eine Überweisung mit Diagnose aus.
Wann wir Sie behandeln
Wir behandeln Patientinnen mit:
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gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen
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gezielten gynäkologischen Beschwerden
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Überweisungen vom Hausarzt mit entsprechender Indikation
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akuter gynäkologischer Fragestellung im Fachgebiet
Wichtig zur Einordnung:
Frühe gynäkologische Krebserkrankungen verursachen häufig keine oder nur sehr unspezifische Beschwerden.
Schmerzen sind daher kein zuverlässiges Kriterium, um eine Krebserkrankung auszuschließen oder zu bestätigen.
Aus diesem Grund sind regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen besonders wichtig, da sie Veränderungen frühzeitig erkennen können – oft bevor Beschwerden auftreten.
Schmerzen im gynäkologischen Bereich – richtige Einordnung
Viele Patientinnen verbinden Schmerzen im Unterbauch oder im gynäkologischen Bereich mit schweren Erkrankungen. Häufig ist diese Sorge verständlich, aber nicht immer begründet.
Schmerzen bedeuten nicht automatisch eine schwere Erkrankung
Schmerzen sind ein unspezifisches Symptom und können viele Ursachen haben, zum Beispiel:
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hormonelle Veränderungen im Zyklus
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funktionelle Beschwerden (z. B. Reizungen, Muskelverspannungen)
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Infektionen im urologischen oder gynäkologischen Bereich
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Magen-Darm-bedingte Ursachen
Wenn kein zeitnaher Termin verfügbar ist
Falls trotz medizinischer Dringlichkeit kein zeitnaher Facharzttermin verfügbar ist, wenden Sie sich bitte an die Terminservicestelle (TSS). Dort wird Ihnen ein zeitnaher Termin vermittelt.
Praxisnotfall vs. Krankenhausnotfall
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Praxisnotfall: dringliche, aber nicht lebensbedrohliche Beschwerden
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Kliniknotfall: akute, schwere oder gefährliche Zustände, die sofort im Krankenhaus behandelt werden müssen
Unsere Praxis ist auf die ambulante gynäkologische Versorgung ausgerichtet und kein Akutkrankenhaus.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Außerhalb der Sprechzeiten steht der ärztliche Bereitschaftsdienst zur Verfügung:
Telefon 116 117
Dieser hilft bei Beschwerden, die nicht bis zum nächsten Werktag warten können, aber keinen Krankenhausnotfall darstellen.